Hallo Andreas,
wie schon im
Bürgerreporterportal myheimat.de angemerkt, sprichst Du damit sicherlich ein Thema an, mit dem man die Gemüter erhitzen kann. Fest steht: Unfallverhütungsvorschriften (UVV) haben ihre unumstrittene Daseinsberechtigung. Trotzdem gibt es Fälle, in denen sie nicht eingehalten werden (und doch kein Schaden entsteht).
Andi367 hat geschrieben:Teilweise liegt es dadran, das die Medien [...] selber gemachte ohne Rücksprache verwenden.
Das halte ich im Großen und Ganzen für vollkommen legitim. Wieso sollte ein Redakteur (SB) mit mir Rücksprache halten, welche Fotos er verwenden solle und welche nicht? Ich lade den Redakteur doch ein, um sich (mit meiner inhaltlichen Unterstützung) ein ungeschöntes, schönes Bild (

) von der Veranstaltung zu machen.
Andi367 hat geschrieben:- Um einen Hinweis bitten das die Fotos nicht der UVV entsprechen
Damit werden m.M.n. nur "schlafende Hunde" geweckt.
Andi367 hat geschrieben:- Medien bitten die Fotos vor der Veröffentlichung gem. der UVV zu prüfen
Beim Arbeitsvolumen einer Redaktion eine unhaltbare Bitte, sich in die UVV einzuarbeiten. Der Redakteur soll bei uns doch möglichst unkompliziert und arbeitsunintensiv berichten können, sodass er gerne wiederkommt.
Andi367 hat geschrieben:Magazine den Hinweis bekommen das gezeigte Fotos nicht immer der UVV entsprechen könnten.
Der Vorteil eines Hinweises à la "Die in diesem Magazin abgedruckten fotografischen Abbildungen entsprechen den Unfallverhütungsvorschriften unter Umständen nur mit Einschränkungen" erschließt sich mir noch nicht...?
Andi367 hat geschrieben:- Nur Fotos einreichen die der UVV gerecht werden
Ein lobsames Vorhaben und m.E. der beste Vorschlag. Dass bei einer großen Bildauswahl das spektakuläre Aktionsfoto ein UVV-konformes, weniger aussagekräftiges Foto "schlagen" kann, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Mit kameradschaftlichen Grüßen